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   VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96   

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https://dejure.org/1996,5723
VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96 (https://dejure.org/1996,5723)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.06.1996 - A 2 K 10233/96 (https://dejure.org/1996,5723)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - A 2 K 10233/96 (https://dejure.org/1996,5723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für Asylbewerber ; Anforderungen an die landesinterne Umverteilung von Asylbewerbern; Beachtung der Erhaltung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern ; Voraussetzungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 112
  • DVBl 1996, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    c) Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschüsse vom 5.11.1996, InfAuslR 1997, 47 und vom 26.2.1997, InfAuslR 1997, 226) vertritt die Meinung, die Unterbringung eines Asylbewerbers im Transitbereich eines Flughafens sei mit Ablauf des Tages nach Eintritt der Bestandskraft des im Flughafenverfahren ergangenen Ablehnungsbescheides eine Freiheitsentziehung, die rechtswidrig sei, wenn sie nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe.

    Beide Fälle sind im Hinblick auf eine mögliche Freiheitsentziehung unterschiedlich zu beurteilen (so auch OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 226).

    Eine gesetzliche Bestimmung, dass diese nur in einer Justizvollzugsanstalt oder in besonderen Haftzellen vollzogen werden darf, ist jedenfalls nicht erkennbar (vgl. OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 226/228).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 9/15

    Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens

    Der Senat sieht daher auch keine Veranlassung mehr, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach ein Betroffener dann, wenn sein Asylantrag im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens nach § 18 a Asylverfahrensgesetz bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann, gegen seinen Willen nicht ohne richterliche Anordnung im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main untergebracht werden darf, da es sich insoweit um eine Freiheitsentziehung im Sinne des hier noch anwendbaren § 2 Abs. 1 FEVG handelt (vgl. insoweit die Beschlüsse des Senats vom 05.11.1996, Az. 20 W 352/96, zitiert nach juris und vom 26.02.1997, Az. 20 W 428/96, InfAuslR 1997, 226 ff; sowie den ebenfalls vor Einführung von § 15 Abs. 6 AufenthG ergangenen Beschluss des OLG München vom 02.12.2005, a.a.O.; so u.a. auch Budde in Keidel, a.a.O., § 415, Rn. 5 m.w.N.; zum Streitstand insgesamt vgl. die ausführliche Darstellung von Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 15, Rn. 123 ff; siehe auch den weiteren Beschluss des Senats vom 28.01.2010, Az. 20 W 103/07, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07

    Ausländerrecht: Festhalten im Transitbereich eines Flughafens als

    Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.).
  • VG Freiburg, 19.08.2002 - 2 K 1204/02

    Landesinterne Umverteilung eines unter Vormundschaft stehenden Asylsuchenden

    Im öffentlichen Interesse an der gleichmäßigen Verteilung der Lasten, die mit der Unterbringung von Asylbewerbern verbunden sind, auf die Bundesländer und die Gemeinden, ist es einem Asylbewerber hiernach regelmäßig zuzumuten, sich an dem ihm zugewiesenen Ort aufzuhalten (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 19. Juni 1996, A 2 K 10233/96, AuAS 1996, 213 = VBlBW 1997, 112).
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